Reservefonds

Reservefonds
Re|s`er|ve|fonds
(Wirtsch. Rücklage)

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.

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  • Reservefonds — (funds of reserve; fonds de reserve; fondi di riserva), angesammelte Vermögensstände, die den Zweck haben, zur Deckung der in außerordentlichen Fällen eintretenden größeren Betriebsausgaben im allgemeinen oder für derartige Ausgaben bestimmter… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Reservefonds — (Erneuerungsfonds, Rücklage, Abschreibung), der bei geschäftlichen Unternehmungen, namentlich bei Aktiengesellschaften und Genossenschaften, zur Deckung etwaiger Verluste, für Neuanschaffungen oder zur Ausgleichung der Abschreibungen im Inventar… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Reservefonds — Reservefonds, der zur Deckung etwaiger Verluste vorbehaltene Vermögensbestand …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Reservefonds — Reservefonds,der:⇨Vorrat …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Reservefonds — Die Verlustrücklage, teilweise auch als Reservefonds bezeichnet, ist eine von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit gemäß § 37 VAG zu bildende Rücklage, um außergewöhnliche Verluste abdecken zu können. Die Verlustrücklage ist Teil der… …   Deutsch Wikipedia

  • Reservefonds — Re|sẹr|ve|fonds, der (Wirtsch.): ↑ Rücklage (1 b). * * * Re|sẹr|ve|fonds, der (Wirtsch.): Rücklagen (1 b) …   Universal-Lexikon

  • Reservefonds — Re|sẹr|ve|fonds 〈[ vəfɔ̃:] m.; Gen.: [ fɔ̃:s], Pl.: [ fɔ̃:s]; Wirtsch.; veraltet〉 Rücklagenkonto; →a. s. Fonds …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Reservefonds — veraltete Bezeichnung für ⇡ Rücklage. Streng genommen dürften als R. nur solche Rücklagen bezeichnet werden, denen auf der Aktivseite der Bilanz ein im Bedarfsfall jederzeit verfügbarer Posten (z.B. Wertpapier R.) gegenübersteht. In diesem Sinn… …   Lexikon der Economics

  • Reservefonds — Re|ser|ve|fonds [...fõ:] der; [...fõ:(s)], [...fõ:s]: Rücklage …   Das große Fremdwörterbuch

  • Reservefonds — Re|sẹr|ve|fonds (Wirtschaft Rücklage) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Banken — Banken, Anstalten zur Vermittelung des Geld und Kreditverkehrs. Übersicht des folgenden Artikels: Die B. dienen in der Regel einem doppelten Zweck. Sie können einmal zur Regelung und Verbesserung des Zahlungswesens dienen, wie die Giro ,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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