rückbestätigen

rückbestätigen
r`ück|be|stä|ti|gen;
ich rückbestätige die Buchung, habe die Buchung rückbestätigt

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.

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  • rückbestätigen — rụ̈ck|be|stä|ti|gen <sw. V.; hat: die Gültigkeit einer Buchung o. Ä. (bes. einer Flugkarte für den Rückflug) bestätigen: Bitte lassen Sie Ihren Flug spätestens 72 Stunden vor dem Rückflug r. (FR 21. 3. 98, 9) …   Universal-Lexikon

  • rückbestätigen — rụ̈ck|be|stä|ti|gen; ich rückbestätige die Buchung, habe die Buchung rückbestätigt …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Rückbestätigung — Rụ̈ck|be|stä|ti|gung, die: das Rückbestätigen …   Universal-Lexikon

  • bestätigen — 1. anerkennen, attestieren, beglaubigen, bejahen, bekräftigen, bescheinigen, beschwören, beweisen, bezeugen, einschlagen, erhärten, für richtig/zutreffend erklären, genehmigen, gutheißen, recht geben, rückbestätigen, signieren, testieren,… …   Das Wörterbuch der Synonyme

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