- Sachbeschädigung
- S`ach|be|schä|di|gung
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Sachbeschädigung — Sachbeschädigung, die vorsätzliche oder fahrlässige, gegen den Willen des Eigentümers verübte Beschädigung oder Zerstörung einer in fremdem Eigentum stehenden Sache durch eine rechtswidrige, die Brauchbarkeit der Sache beeinträchtigende oder… … Lexikon der gesamten Technik
Sachbeschädigung — (Beschädigung fremden Eigentums), im allgemeinen jede widerrechtliche Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache. Abgesehen von der privatrechtlichen Erstattungspflicht, kann eine S. auch kriminell strafbar sein, nämlich dann, wenn sie… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Sachbeschädigung — Sachbeschädigung, vorsätzliche und rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache, nach dem Deutschen Strafgesetzbuch (§ 303) auf Antrag des Verletzten mit Geld oder Gefängnis bis zu 2 Jahren bestraft … Kleines Konversations-Lexikon
Sachbeschädigung — Sachbeschädigung,die:⇨Beschädigung(2) … Das Wörterbuch der Synonyme
Sachbeschädigung — Eingeschlagene Schaufensterscheibe ohne Vorliegen eines Eigentumsdeliktes Sachbeschädigung ist ein Vergehen, bei dem die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache unter Strafe steht. Inhaltsverzeichnis … Deutsch Wikipedia
Sachbeschädigung — Sạch|be|schä|di|gung 〈f. 20〉 vorsätzl., rechtswidrige Beschädigung od. Zerstörung einer fremden Sache * * * Sạch|be|schä|di|gung, die (Rechtsspr.): vorsätzliche Beschädigung od. Zerstörung fremden Eigentums od. öffentlicher Einrichtungen. * * * … Universal-Lexikon
Sachbeschädigung — die Sachbeschädigung, en (Aufbaustufe) vorsätzliche Zerstörung fremden Eigentums Beispiel: Die Anklage lautete auf schwere Sachbeschädigung und Diebstahl … Extremes Deutsch
Sachbeschädigung — Sạch·be·schä·di·gung die; Jur; das absichtliche Zerstören von Dingen, die einer anderen Person gehören … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Sachbeschädigung — rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache, wobei der ⇡ Versuch strafbar ist (§ 303 StGB). Die Verfolgung setzt die Stellung eines Strafantrags voraus, es sei denn, die Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft) hält wegen… … Lexikon der Economics
Sachbeschädigung — Sạch|be|schä|di|gung … Die deutsche Rechtschreibung
Graffiti-Bekämpfungsgesetz — Basisdaten Titel: Neununddreißigstes Strafrechtsänderungs gesetz – §§ 303, 304 StGB Abkürzung: 39. StrÄndG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie … Deutsch Wikipedia