Sachbeschädigung

Sachbeschädigung
S`ach|be|schä|di|gung

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.

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  • Sachbeschädigung — Sachbeschädigung, die vorsätzliche oder fahrlässige, gegen den Willen des Eigentümers verübte Beschädigung oder Zerstörung einer in fremdem Eigentum stehenden Sache durch eine rechtswidrige, die Brauchbarkeit der Sache beeinträchtigende oder… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Sachbeschädigung — (Beschädigung fremden Eigentums), im allgemeinen jede widerrechtliche Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache. Abgesehen von der privatrechtlichen Erstattungspflicht, kann eine S. auch kriminell strafbar sein, nämlich dann, wenn sie… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Sachbeschädigung — Sachbeschädigung, vorsätzliche und rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache, nach dem Deutschen Strafgesetzbuch (§ 303) auf Antrag des Verletzten mit Geld oder Gefängnis bis zu 2 Jahren bestraft …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Sachbeschädigung — Sachbeschädigung,die:⇨Beschädigung(2) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Sachbeschädigung — Eingeschlagene Schaufensterscheibe ohne Vorliegen eines Eigentumsdeliktes Sachbeschädigung ist ein Vergehen, bei dem die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache unter Strafe steht. Inhaltsverzeichnis …   Deutsch Wikipedia

  • Sachbeschädigung — Sạch|be|schä|di|gung 〈f. 20〉 vorsätzl., rechtswidrige Beschädigung od. Zerstörung einer fremden Sache * * * Sạch|be|schä|di|gung, die (Rechtsspr.): vorsätzliche Beschädigung od. Zerstörung fremden Eigentums od. öffentlicher Einrichtungen. * * * …   Universal-Lexikon

  • Sachbeschädigung — die Sachbeschädigung, en (Aufbaustufe) vorsätzliche Zerstörung fremden Eigentums Beispiel: Die Anklage lautete auf schwere Sachbeschädigung und Diebstahl …   Extremes Deutsch

  • Sachbeschädigung — Sạch·be·schä·di·gung die; Jur; das absichtliche Zerstören von Dingen, die einer anderen Person gehören …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Sachbeschädigung — rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache, wobei der ⇡ Versuch strafbar ist (§ 303 StGB). Die Verfolgung setzt die Stellung eines Strafantrags voraus, es sei denn, die Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft) hält wegen… …   Lexikon der Economics

  • Sachbeschädigung — Sạch|be|schä|di|gung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Graffiti-Bekämpfungsgesetz — Basisdaten Titel: Neununddreißigstes Strafrechtsänderungs gesetz – §§ 303, 304 StGB Abkürzung: 39. StrÄndG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie …   Deutsch Wikipedia

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