Schlussverteilung

Schlussverteilung
Schl`uss|ver|tei|lung
(Rechtsspr.)

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.

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  • Schlussverteilung — Schlussverteilung,   die Verteilung der letzten Rate, wenn ein Vermögen liquidiert wird und der Erlös in mehreren zeitlichen Abschnitten zur Verteilung kommt, besonders beim Konkurs (§ 161 KO); bei Insolvenzverfahren, die nach dem 31. 12. 1998… …   Universal-Lexikon

  • Schlussverteilung — im ⇡ Insolvenzverfahren die Ausschüttung der gesamten, nach dem Vollzug etwaiger ⇡ Abschlagsverteilungen noch verfügbaren Teilungsmasse, sobald die Verwertung der Masse beendet ist (§ 196 InsO). Erforderlich ist die Genehmigung des… …   Lexikon der Economics

  • Schlussverteilung — Schlụss|ver|tei|lung (Rechtssprache) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Insolvenzplanverfahren — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger dient, wenn… …   Deutsch Wikipedia

  • Konkurs — Pleite (umgangssprachlich); Bankrottfall; Insolvenz; Zahlungsunfähigkeit; Bankrott; Konkursfall; Zahlungseinstellung; Ruin; Illiquidität * * * Kon|kurs [kɔn kʊrs], der; es, e …   Universal-Lexikon

  • Insolvenzrecht (Deutschland) — Das Insolvenzrecht Deutschlands ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst. Insolvenz (lat. insolvens,… …   Deutsch Wikipedia

  • Abschlagsverteilung — I. Handelsrecht:Bei der ⇡ Abwicklung einer Handelsgesellschaft eine vorläufige Verteilung des entbehrlich werdenden Geld und Sachvermögens (§ 155 II HGB). Nicht zur A. geeignet ist: (1) Was zur Sicherung der den Gesellschaftern in der… …   Lexikon der Economics

  • Schlusstermin — im ⇡ Insolvenzverfahren Bezeichnung für die ⇡ Gläubigerversammlung vor Aufhebung des Verfahrens (§ 197 InsO). Die Abhaltung des Sch., der vom Insolvenzgericht bestimmt wird, ist öffentlich bekanntzumachen. Zuvor müssen die ⇡ Schlussrechnung des… …   Lexikon der Economics

  • Hinterlegung — Deponierung; Aufbewahrung; Pfand; Sicherheit; Kaution; Einsatz * * * Hin|ter|le|gung 〈f. 20; unz.〉 das Hinterlegen ● gegen Hinterlegung eines Pfandes etwas ausleihen (Boot, Skier u. Ä.) * * * Hin|ter|le|gung, die; , en …   Universal-Lexikon

  • Insolvenzverfahren — In|sol|vẹnz|ver|fah|ren, das (Wirtsch.): gerichtliches Verfahren, bei dem die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit eines Schuldners u./od. die Befriedigung der Gläubiger geregelt wird. * * * Insolvẹnzverfahren,   nach der am 1. 1. 1999 in… …   Universal-Lexikon

  • Abschlagsverteilung — Abschlagsverteilung,   im Konkurs die Verteilung von Barbeständen der Konkursmasse unter die Konkursgläubiger schon vor der Schlussverteilung (§ 149 KO; bei Insolvenzverfahren, die nach dem 31. 12. 1998 beantragt werden, gilt § 187… …   Universal-Lexikon

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