- K 60
- 1. Für Fälle, die in ↑K 57 bis 59 nicht beschrieben sind, gilt in der Regel Getrenntschreibung <§ 36>.► gestochen scharfe Fotos► rasend eifersüchtig► abstoßend hässlich► kochend heißes Wasser► ein blendend weißes Kleid► riesig groß► verführerisch leicht► grünlich gelb2. Verbindungen mit „nicht“ als erstem Bestandteil können getrennt oder zusammengeschrieben werden <§ 36 (2.3)>.► nicht öffentliche oder nichtöffentliche Sitzungen► nicht amtliche oder nichtamtliche Verlautbarungen
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.