Schuldabänderung

Schuldabänderung
Sch`uld|ab|än|de|rung
(Rechtsw.)

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.

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  • Schuldabänderung — Schụld|ab|än|de|rung, die (Rechtsspr., Wirtsch.): vertragliche Änderung eines Schuldverhältnisses zwischen Gläubiger u. Schuldner …   Universal-Lexikon

  • Schuldabänderung — Änderung des Inhalts einer Schuld durch Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner (z.B. einer Kaufpreisschuld in Darlehen). I.d.R. gemäß § 305 BGB zulässig. ⇡ Pfandrechte und ⇡ Bürgschaften bleiben bestehen (anders bei der ⇡ Schuldumwandlung) …   Lexikon der Economics

  • Schuldabänderung — Schụld|ab|än|de|rung (Rechtswissenschaft) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Schuldumwandlung — Novation; Aufhebung eines ⇡ Schuldverhältnisses und Begründung eines neuen anstelle des alten. Die Sch. ist gemäß § 305 BGB zulässig und hat im Gegensatz zur ⇡ Schuldabänderung i.Allg. das Erlöschen der Pfandrechte und Bürgschaften zur Folge …   Lexikon der Economics

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