- Schuldabänderung
- Sch`uld|ab|än|de|rung(Rechtsw.)
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Schuldabänderung — Schụld|ab|än|de|rung, die (Rechtsspr., Wirtsch.): vertragliche Änderung eines Schuldverhältnisses zwischen Gläubiger u. Schuldner … Universal-Lexikon
Schuldabänderung — Änderung des Inhalts einer Schuld durch Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner (z.B. einer Kaufpreisschuld in Darlehen). I.d.R. gemäß § 305 BGB zulässig. ⇡ Pfandrechte und ⇡ Bürgschaften bleiben bestehen (anders bei der ⇡ Schuldumwandlung) … Lexikon der Economics
Schuldabänderung — Schụld|ab|än|de|rung (Rechtswissenschaft) … Die deutsche Rechtschreibung
Schuldumwandlung — Novation; Aufhebung eines ⇡ Schuldverhältnisses und Begründung eines neuen anstelle des alten. Die Sch. ist gemäß § 305 BGB zulässig und hat im Gegensatz zur ⇡ Schuldabänderung i.Allg. das Erlöschen der Pfandrechte und Bürgschaften zur Folge … Lexikon der Economics