Sozialzulage

Sozialzulage
So|zi|al|zu|la|ge

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.

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  • Sozialzulage — So|zi|al|zu|la|ge, die: Zulage zum tariflich geregelten Lohn od. Gehalt, die aufgrund sozialer Kriterien (Familienstand, Zahl der Kinder, Alter o. Ä.) gezahlt wird …   Universal-Lexikon

  • Sozialzulage — ⇡ Zulage zum Tariflohn, die – ähnlich wie bei Beamten und öffentlich Bediensteten – auch in der Wirtschaft aufgrund von Einzelarbeitsvertag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag aus sozialen Gründen gewährt werden kann, z.B. Verheirateten oder… …   Lexikon der Economics

  • Sozialzulage — So|zi|al|zu|la|ge …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Soziallohn — Teil der Vergütung im Rahmen einer sozialgerechten Entgeltgestaltung durch Berücksichtigung des Alters und der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, des Familienstandes oder der Zahl der Kinder. Ist Form des ⇡ Bedürfnislohns. Sonderform: ⇡… …   Lexikon der Economics

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