- Sozialzulage
- So|zi|al|zu|la|ge
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Sozialzulage — So|zi|al|zu|la|ge, die: Zulage zum tariflich geregelten Lohn od. Gehalt, die aufgrund sozialer Kriterien (Familienstand, Zahl der Kinder, Alter o. Ä.) gezahlt wird … Universal-Lexikon
Sozialzulage — ⇡ Zulage zum Tariflohn, die – ähnlich wie bei Beamten und öffentlich Bediensteten – auch in der Wirtschaft aufgrund von Einzelarbeitsvertag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag aus sozialen Gründen gewährt werden kann, z.B. Verheirateten oder… … Lexikon der Economics
Sozialzulage — So|zi|al|zu|la|ge … Die deutsche Rechtschreibung
Soziallohn — Teil der Vergütung im Rahmen einer sozialgerechten Entgeltgestaltung durch Berücksichtigung des Alters und der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, des Familienstandes oder der Zahl der Kinder. Ist Form des ⇡ Bedürfnislohns. Sonderform: ⇡… … Lexikon der Economics