Schandpfahl
1Schandpfahl — (Schandsäule), 1) Pfahl, an welchem sonst Verbrecher zur öffentlichen Beschimpfung ausgestellt wurden, vgl. Pranger; 2) Pfahl od. Säule zur Erinnerung an ein Verbrechen gesetzt …
2Schandpfahl — (Schandsäule), s. Pranger …
3Schandpfahl — Schandpfahl, so viel als Pranger …
4Schandpfahl — Gotischer Pranger (frühes 16. Jahrhundert) auf dem Marktplatz von Schwäbisch Hall Pranger am Ilmenauer Rathaus …
5Schandpfahl — *1. Er sollte an den Schandpfahl kommen. *2. Sie ist für den Schandpfahl zu schlecht. Schon bei den Römern scheint eine Strafe dieser Art bestanden zu haben. Die gewöhnlichen Strafen bestanden in Schlägen, die mit verschiedenen Instrumenten und… …
6Schandpfahl, der — Der Schandpfāhl, des es, plur. die pfähle. 1) Ein Pfahl, an welchem die Verbrecher zur öffentlichen Beschimpfung ausgestellet werden; der Pranger, das Halseisen, die Schandsäule. 2) Ein zu jemandes Schande errichteter Pfähl; die Schandsäule …
7Schandpfahl — Schạnd|pfahl 〈m. 1u; veraltet〉 = Pranger * * * Schạnd|pfahl, der (früher): ↑ Pfahl des Prangers, Pranger. * * * Schạnd|pfahl, der (früher): Pfahl des ↑Prangers …
8Schandpfahl — Schạnd|pfahl (früher) …
9Dorfgericht — Schandpfahl zur Ausübung der Niederen Gerichtsbarkeit im Münsterland Die Niedere Gerichtsbarkeit (Niedergerichtsbarkeit) ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Recht. Die niedere Gerichtsbarkeit (auch die Bezeichnung patrimoniale… …
10Hubengericht — Schandpfahl zur Ausübung der Niederen Gerichtsbarkeit im Münsterland Die Niedere Gerichtsbarkeit (Niedergerichtsbarkeit) ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Recht. Die niedere Gerichtsbarkeit (auch die Bezeichnung patrimoniale… …