Fraktionszwang
1Fraktionszwang — Der Begriff Fraktionszwang (in Österreich Klubzwang) beschreibt im weiteren Sinne den Druck, der auf die Mitglieder einer parlamentarischen Fraktion von der Fraktionsführung und anderen Fraktionsmitgliedern als Mittel des Machterhalts der eigenen …
2Fraktionszwang — Frak|ti|ons|zwang 〈m. 1u; unz.; Pol.〉 Verpflichtung einer Parteifraktion zu einheitl. Stimmenabgabe * * * Frak|ti|ons|zwang, der: Verpflichtung eines bzw. einer Abgeordneten, seine bzw. ihre Stimme nur im Sinne der Fraktionsbeschlüsse abzugeben.… …
3Fraktionszwang — Frak|ti|ons|zwang 〈m.; Gen.: (e)s, Pl.: zwän|ge; Pl. selten; Politik〉 im Gesetz nicht vorgesehene Verpflichtung einer Parteifraktion zu einheitl. Stimmenabgabe …
4Fraktionszwang — Frak|ti|ons|zwang der; [e]s: Verpflichtung eines Abgeordneten, seine Stimme nur im Sinne der Fraktionsbeschlüsse abzugeben …
5Fraktionszwang — Frak|ti|ons|zwang …
6Frakt.-Zw. — Fraktionszwang EN obligation to vote the party line …
Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen
7Fraktionsdisziplin — Als Fraktionsdisziplin (in Österreich Klubdisziplin) wird das Ausmaß bezeichnet, in dem die Mitglieder einer parlamentarischen Fraktion ein einheitliches Abstimmungsverhalten zeigen. Als negativ konnotiertes Synonym wird häufig auch der Begriff… …
8Fraktionssolidarität — Der Begriff Fraktionszwang (in Österreich Klubzwang) beschreibt im weiteren Sinne den Druck, der auf die Mitglieder einer parlamentarischen Fraktion von der Fraktionsführung und anderen Fraktionsmitgliedern als Mittel des Machterhalts der eigenen …
9Klubzwang — Der Begriff Fraktionszwang (in Österreich Klubzwang) beschreibt im weiteren Sinne den Druck, der auf die Mitglieder einer parlamentarischen Fraktion von der Fraktionsführung und anderen Fraktionsmitgliedern als Mittel des Machterhalts der eigenen …
10Ermächtigungsgesetze — Reichstagsgebäude, um 1900 Gesetztestext im Reichsgesetzblatt Mit einem Ermächtigungsgesetz üb …