Sondervermögen
1Sondervermögen — bezeichnet: das Anlagekapital der Fondsanleger, das rechtlich vom Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt ist, siehe Investmentgesellschaft #Sondervermögen in Deutschland nicht rechtsfähige Einrichtungen, die für besondere Aufgaben… …
2Sondervermögen — Reserve; Fonds * * * Sọn|der|ver|mö|gen, das (Rechtsspr.): Vermögen, dem das Gesetz eine rechtliche Sonderstellung einräumt, ohne dass eine juristische Person mit eigener Rechtsperson besteht (z. B. Vermögen einer Gesellschaft des bürgerlichen… …
3Sondervermögen — I. Verwaltung:1. Begriff: Vermögensteil im Eigentum einer Gebietskörperschaft, der über keine Rechtsfähigkeit verfügt, aber organisatorisch und haushaltsmäßig einen wesentlich höheren Selbstständigkeitsgrad als Verwaltungseinheiten aufweist. 2.… …
4Sondervermögen der Kommunen — ⇡ Sondervermögen …
5Sondervermögen von Kapitalanlagegesellschaften — Sondervermögen bezeichnet: das Anlagekapital der Fondsanleger, das rechtlich vom Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt ist, siehe Investmentgesellschaft #Sondervermögen in Deutschland nicht rechtsfähige Einrichtungen, die für besondere… …
6Sondervermögen des Bundes — Als Sondervermögen des Bundes bezeichnet man in Deutschland nicht rechtsfähige Einrichtungen des Bundes, die für besondere Aufgaben geschaffen wurden. Diese Sondervermögen sind zwar Teil des Bundesvermögens, besitzen jedoch einen eigenen Haushalt …
7Sondervermögen des Bundes — wirtschaftlich verselbstständigte, rechtlich unselbstständige Vermögensteile, die aus dem Bundesvermögen getrennt und mit eigenem Haushalt versehen sind, um Aufgaben zu erfüllen, die sonst das Budget hätte übernehmen müssen. Beispiele: ERP… …
8Sondervermögen — Sọn|der|ver|mö|gen (Rechtssprache) …
9ERP-Sondervermögen — Das ERP Sondervermögen bezeichnet ein vom Bund verwaltetes Sondervermögen aus dem European Recovery Program (ERP). Dies wurde 1948 ursprünglich auf der Grundlage des Marshallplans bereitgestellt, um den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft zu… …
10Kommunales Sondervermögen — Als kommunales Sondervermögen bezeichnet man in Deutschland einen rechtlich unselbständigen Teil der Gemeinde, der durch Satzung oder aufgrund einer Satzung entstanden ist und zur Erfüllung einzelner Aufgaben der Gemeinde bestimmt ist.… …