- K 108
- Bei Datums-, Wohnungs-, LiteraturangabenMehrteilige Datums- und Zeitangaben gliedert man durch Kommas. Man kann diese Angaben als Aufzählungen oder als Fügungen mit Beisatz auffassen; deshalb ist das letzte (schließende) Komma vor der Weiterführung des Satzes freigestellt <§ 77 (3)>. (Vgl. auch ↑K 32.)► Sie kommt Mittwoch, den 13. März.► Wir treffen uns am Freitag, dem 12. August, [um] 20 Uhr.► Sie kommt Montag, [den] 5. April[,] wieder zurück.► Sie kommt am Montag, dem 5. April[,] wieder zurück.► Mittwoch, den 25. Juli, [um] 14 Uhr[,] findet eine Sitzung statt.► Die Sitzung findet Mittwoch, den 25. Juli, [um] 14 Uhr[,] im großen Besprechungszimmer statt.Im Briefkopf steht zwischen Orts- und Datumsangabe im Allgemeinen ein Komma.► Mannheim, [den] 31. 8. 2000
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.