- K 109
- Mehrteilige Wohnungsangaben gliedert man durch Kommas. Man kann diese Angaben als Aufzählungen oder als Fügungen mit Beisatz auffassen; deshalb ist das letzte (schließende) Komma vor der Weiterführung des Satzes freigestellt <§ 77 (3)>.► Sie wohnt in Berlin, Kurfürstendamm 37.► Herr Meier aus Bonn, Lindenstraße 12[,] hat zwei Freikarten gewonnen.► Frau Schmitt ist von Bonn, Königstraße 20[,] nach Mannheim, Eberbacher Platz 14[,] umgezogen.(Aber: Frau Anke Meyer wohnt in Heidelberg in der Hauptstraße 15.)
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.