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- 1. Ist der erste Bestandteil ein einfaches Adjektiv, mit dem das Ergebnis einer mit dem Verb genannten Tätigkeit bezeichnet wird, kann getrennt oder zusammengeschrieben werden <§ 34 (2.1)>.Nur getrennt schreibt man bei zusammengesetzten oder abgeleiteten oder erweiterten Adjektiven <§ 34 (2.3)> und bei zusammengesetzten Verben. Ebenso gilt Getrenntschreibung bei intransitiven und reflexiven Verben.► klein schneiden oder kleinschneiden► warm machen oder warmmachenAber nur:► kleiner schneiden, ganz klein schneiden► lauwarm machen, zu warm machen► schmutzig (Ableitung von Schmutz) machen► ein Fernglas scharf einstellen► das Gartenmöbel grün anstreichen► Das Baby hat sich bloß gestrampelt.► Das Essen war kalt geworden.In Fällen wie festtreten, totschlagen oder volltanken ist die (nach den Regeln nicht ausgeschlossene) Getrenntschreibung ungebräuchlich.2. Ergibt die Verbindung von Adjektiv und (meist einfachem) Verb eine neue, als solche verfestigte Gesamtbedeutung, schreibt man zusammen <§ 34 (2.2)>. Wenn dies nicht klar entschieden werden kann, ist Getrennt- oder Zusammenschreibung zulässig <§ 34 E5>.► jmdn. freihalten (für ihn bezahlen)► den Verkehr lahmlegen► etwas satthaben► eine Arbeit fertigstellen oder fertig stellen
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.