- K 55
- Ist der erste Bestandteil ein Verb, wird in der Regel getrennt geschrieben. Verbindungen mit „bleiben“ und „lassen“ als zweitem Bestandteil dürfen jedoch bei übertragener Bedeutung auch zusammengeschrieben werden <§ 34 (4), E7>. Bei der Verbindung aus „kennen“ und „lernen“ ist sowohl die Getrennt- als auch die Zusammenschreibung möglich.► einkaufen gehen► spazieren gehen► schreiben lernen► Wir haben uns im Urlaub kennen gelernt oder kennengelernt.► Sie haben die Schrecken des Krieges kennen gelernt oder kennengelernt.► Er ist auf dem Stuhl sitzen geblieben.► Er ist in der Schule zweimal sitzen geblieben oder sitzengeblieben (nicht versetzt worden).(Aber als Substantive nur: das Spazierengehen, das Sitzenbleiben usw.)
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.