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- Mehrteilige Literaturangaben gliedert man durch Kommas. Man kann diese Angaben als Aufzählungen oder als Fügungen mit Beisatz auffassen; deshalb ist das letzte (schließende) Komma vor der Weiterführung des Satzes freigestellt.► Ich zitiere aus dem Brockhaus, 21. Auflage, Band 12.► Es ist ein Zitat aus Goethes „Tasso“, 2. Akt, 1. Szene.► Der Artikel ist im „Spiegel“, Heft 48, 1997, S. 25[,] erschienen.Bei Hinweisen auf Gesetze, Verordnungen usw. setzt man jedoch kein Komma <§ 77 (3)>.► Wir beziehen uns auf § 6 Abs. 2 Satz 2 der Personalverordnung.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.