Ehelichkeit

Ehelichkeit
Ehe|lich|keit,
die; - (Abstammung aus rechtsgültiger Ehe)

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Ehelichkeit — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… …   Deutsch Wikipedia

  • Ehelichkeit — Ehe|lich|keit 〈f. 20; unz.〉 Herkunft aus einer gültigen Ehe ● seine Ehelichkeit wurde nicht angezweifelt * * * Ehe|lich|keit, die; : das Ehelichsein: die E. eines Kindes, seiner Abstammung. * * * Ehelichkeit,   nach früherem Recht Bezeichnung für …   Universal-Lexikon

  • Ehelichkeit — Ehe|lich|keit, die; (Abstammung aus rechtsgültiger Ehe) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Außereheliches Kind — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… …   Deutsch Wikipedia

  • Ehelich — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… …   Deutsch Wikipedia

  • Europäisches Übereinkommen über die Legitimation durch nachfolgende Ehe — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… …   Deutsch Wikipedia

  • Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… …   Deutsch Wikipedia

  • Unehelich — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… …   Deutsch Wikipedia

  • Unehelichkeit — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern …   Deutsch Wikipedia

  • Vorehelich — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… …   Deutsch Wikipedia

  • Voreheliche Empfängnis — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”