- Ehelichkeitserklärung
- Ehe|lich|keits|er|klä|rung(svw. Ehelicherklärung)
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Ehelichkeitserklärung — Ehelichkeitserklärung. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, § 1723–1740, kann ein uneheliches Kind von der Regierung desjenigen Bundesstaates, dem der Vater angehört, und wenn dieser keinem Bundesstaat angehört, aber doch ein Deutscher ist, durch… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Ehelichkeitserklärung — ↑Legitimation … Das große Fremdwörterbuch
Ehelichkeitserklärung — Die Ehelicherklärung existierte bis zum 30. Juni 1998 im deutschen Familienrecht. Es handelte sich dabei um eine zu beurkundende Erklärung des Vaters eines nichtehelichen Kindes, das dadurch die Rechtsstellung eines ehelichen Kindes und auch den… … Deutsch Wikipedia
Ehelichkeitserklärung — Ehe|lich|keits|er|klä|rung, die (Rechtsspr. früher): Ehelicherklärung. * * * Ehe|lich|keits|er|klä|rung, die: Ehelicherklärung … Universal-Lexikon
Ehelichkeitserklärung — Ehe|lich|keits|er|klä|rung (so viel wie Ehelicherklärung) … Die deutsche Rechtschreibung
Außereheliches Kind — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… … Deutsch Wikipedia
Ehelich — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… … Deutsch Wikipedia
Ehelichkeit — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… … Deutsch Wikipedia
Europäisches Übereinkommen über die Legitimation durch nachfolgende Ehe — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… … Deutsch Wikipedia
Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… … Deutsch Wikipedia
Unehelich — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… … Deutsch Wikipedia