- allgemein
- ∙ `all|ge|mein◊◊◊Kleinschreibung:► die allgemeine Schul-, Wehrpflicht► allgemeine Geschäftsbedingungen (Abk. AGB), aber Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen◊◊◊Großschreibung der Substantivierung:► im Allgemeinen (= gewöhnlich; Abk. i. Allg.)► er bewegt sich stets nur im Allgemeinen (= beachtet nicht das Besondere)◊◊◊Großschreibung auch als Bestandteil von Namen ↑K 88:► Allgemeine Deutsche Biographie (Abk. ADB)► Allgemeiner Deutscher Automobil-Club (Abk. ADAC)► Allgemeiner Studierendenausschuss (Abk. AStA)► Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (in Österreich geltend; Abk. ABGB)► Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt (Zeitung)◊◊◊In Verbindung mit einem Adjektiv kann je nach Betonung getrennt od. zusammengeschrieben werden:► die `allgemein g`ültigen od. ♥Ď♥allgemeingültigen Ausführungen► ein ♥Ď♥`allgemein verst`ändlicher od. allgemeinverständlicher Text◊◊◊Aber nur:► die `allgemein `anerkannten Verfahren► die `allgemein übliche Verschwendung◊◊◊In Verbindung mit adjektivisch gebrauchten Partizipien kann getrennt oder zusammengeschrieben werden ↑K 58:► die allgemein bildenden od. ♥Ď♥allgemeinbildenden Schulen
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.