K 51

K 51
Zusammenschreibung gilt in der Regel, wenn der erste Bestandteil als frei vorkommendes Wort ungebräuchlich ist <§ 34 (1.3)>.
abhandenkommen
anheimstellen
einhergehen
übereinstimmen
zunichtemachen
zuteilwerden
Man schreibt jedoch getrennt, wenn der erste Bestandteil auch in zwei Wörtern geschrieben werden kann <vgl. § 55 (4), Beispiele>.
Aber: zugrunde liegen, weil auch zu Grunde liegen möglich ist.

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.

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