- K 51
- Zusammenschreibung gilt in der Regel, wenn der erste Bestandteil als frei vorkommendes Wort ungebräuchlich ist <§ 34 (1.3)>.► abhandenkommen► anheimstellen► einhergehen► übereinstimmen► zunichtemachen► zuteilwerdenMan schreibt jedoch getrennt, wenn der erste Bestandteil auch in zwei Wörtern geschrieben werden kann <vgl. § 55 (4), Beispiele>.Aber: zugrunde liegen, weil auch zu Grunde liegen möglich ist.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.