K 56

K 56
1. Ist der erste Bestandteil ein einfaches Adjektiv, mit dem das Ergebnis einer mit dem Verb genannten Tätigkeit bezeichnet wird, kann getrennt oder zusammengeschrieben werden <§ 34 (2.1)>.
Nur getrennt schreibt man bei zusammengesetzten oder abgeleiteten oder erweiterten Adjektiven <§ 34 (2.3)> und bei zusammengesetzten Verben. Ebenso gilt Getrenntschreibung bei intransitiven und reflexiven Verben.
klein schneiden oder kleinschneiden
warm machen oder warmmachen
Aber nur:
kleiner schneiden, ganz klein schneiden
lauwarm machen, zu warm machen
schmutzig (Ableitung von Schmutz) machen
ein Fernglas scharf einstellen
das Gartenmöbel grün anstreichen
Das Baby hat sich bloß gestrampelt.
Das Essen war kalt geworden.
In Fällen wie festtreten, totschlagen oder volltanken ist die (nach den Regeln nicht ausgeschlossene) Getrenntschreibung ungebräuchlich.
2. Ergibt die Verbindung von Adjektiv und (meist einfachem) Verb eine neue, als solche verfestigte Gesamtbedeutung, schreibt man zusammen <§ 34 (2.2)>. Wenn dies nicht klar entschieden werden kann, ist Getrennt- oder Zusammenschreibung zulässig <§ 34 E5>.
jmdn. freihalten (für ihn bezahlen)
den Verkehr lahmlegen
etwas satthaben
eine Arbeit fertigstellen oder fertig stellen

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.

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