- scheinselbstständig, scheinselbständig
- ♥Ď♥schein|selbst|stän|dig, schein|selb|stän|dig
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
scheinselbstständig — schein|selbst|stän|dig 〈Adj.; Wirtsch.〉 die Scheinselbstständigkeit betreffend, zu ihr gehörig; oV scheinselbständig * * * schein|selbst|stän|dig, scheinselbständig <Adj.> (Politik, Wirtsch.): die Scheinselbstständigkeit betreffend, auf ihr … Universal-Lexikon
scheinselbständig — schein|selb|stän|dig 〈Adj.; Wirtsch.〉 = scheinselbstständig * * * schein|selb|stän|dig usw.: ↑ scheinselbstständig usw … Universal-Lexikon
Scheinselbstständig — Eine Scheinselbständigkeit (auch: Scheinselbstständigkeit) liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbständiger Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her zu den abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmer) zählt. Die… … Deutsch Wikipedia