scheinselbstständig, scheinselbständig

scheinselbstständig, scheinselbständig
♥Ď♥schein|selbst|stän|dig, schein|selb|stän|dig

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.

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  • scheinselbstständig — schein|selbst|stän|dig 〈Adj.; Wirtsch.〉 die Scheinselbstständigkeit betreffend, zu ihr gehörig; oV scheinselbständig * * * schein|selbst|stän|dig, scheinselbständig <Adj.> (Politik, Wirtsch.): die Scheinselbstständigkeit betreffend, auf ihr …   Universal-Lexikon

  • scheinselbständig — schein|selb|stän|dig 〈Adj.; Wirtsch.〉 = scheinselbstständig * * * schein|selb|stän|dig usw.: ↑ scheinselbstständig usw …   Universal-Lexikon

  • Scheinselbstständig — Eine Scheinselbständigkeit (auch: Scheinselbstständigkeit) liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbständiger Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her zu den abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmer) zählt. Die… …   Deutsch Wikipedia

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