Scheinselbstständigkeit, Scheinselbständigkeit

Scheinselbstständigkeit, Scheinselbständigkeit
♥Ď♥Schein|selbst|stän|dig|keit, Schein|selb|stän|dig|keit

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.

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  • Scheinselbstständig — Eine Scheinselbständigkeit (auch: Scheinselbstständigkeit) liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbständiger Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her zu den abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmer) zählt. Die… …   Deutsch Wikipedia

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